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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98 (https://dejure.org/1999,10052)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98 (https://dejure.org/1999,10052)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - L 3 RJ 259/98 (https://dejure.org/1999,10052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Rentenzahlung für einen in Chile lebenden deutschen Staatsangehörigen; Ermächtigungsgrundlage bzw. Eingriffstatbestand für eine Einstellung der Rentenzahlungen; Obhutspflicht des Rentenleistungsträgers für die Sorge, dass der Berechtigte die ihm im Gesetz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 54/93

    Vorläufige Einstellung von Rentenzahlungen wegen Verletzung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Mit Widerspruchsbescheid vom 04.11.1997 wies die Beklagte den Widerspruch vom 23.10.1997 als unbegründet zurück und berief sich dabei u.a. auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts vom 22.02.1995 (4 RA 54/93 und 4 RA 44/94, SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).

    Allerdings hat der 4. Senat des BSG in den Urteilen vom 22.02.1995 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, aus §§ 2 Abs. 2, 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I folge für den Leistungsträger die Obhutspflicht dafür zu sorgen, daß der Berechtigte die ihm im Gesetz zugedachten Sozialleistungen tatsächlich er halte.

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Mit Widerspruchsbescheid vom 04.11.1997 wies die Beklagte den Widerspruch vom 23.10.1997 als unbegründet zurück und berief sich dabei u.a. auf zwei Urteile des Bundessozialgerichts vom 22.02.1995 (4 RA 54/93 und 4 RA 44/94, SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Das Rentenrecht ist seiner Natur nach wertneutral (so zur politischen Neutralität des Rentenrechts zu Recht BSG, Vorlagebeschluß vom 14.06.1995 - 4 RA 54/94).
  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 81/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Die diesbezüglichen Spekulationen der Beklagten geben keine Veranlassung zu entsprechenden Ermittlungen, denn die amtliche Sachaufklärungspflicht erfordert nicht, nach Tatsachen zur forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalles keine Anhaltspunkte bieten (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSG, Urt. v. 07.05.1998 - B 11 AL 81/97 R - m.w.N).
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 25/79

    Umdeutung eines Rehabilitationsantrags in einen Rentenantrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Auf dieser Linie hat etwa das BSG bei der Rückforderung von Leistungen verlangt, im Rahmen der Ermessenprüfung zu berücksichtigen, daß der Bürger nunmehr eine Sozialleistung, die ihm von einem anderen Träger zugestanden hätte, nicht mehr erhalten könne (BSGE 48, 190, 193), oder in einem anderen Fall darauf hingewiesen, die Versicherungsträger müßten bei der Auslegung von Anträgen davon ausgehen, daß die Versicherten die ihnen günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen wollten (BSGE 49, 71, 74).
  • BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78

    Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Auf dieser Linie hat etwa das BSG bei der Rückforderung von Leistungen verlangt, im Rahmen der Ermessenprüfung zu berücksichtigen, daß der Bürger nunmehr eine Sozialleistung, die ihm von einem anderen Träger zugestanden hätte, nicht mehr erhalten könne (BSGE 48, 190, 193), oder in einem anderen Fall darauf hingewiesen, die Versicherungsträger müßten bei der Auslegung von Anträgen davon ausgehen, daß die Versicherten die ihnen günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen wollten (BSGE 49, 71, 74).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1999 - L 4 RJ 208/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Bieten damit die von der Beklagten herangezogenen Normen keine Ermächtigung für die Einstellung der Rente, ist auch keine sonstige Grundlage für deren Einstellung ersichtlich (ebenso LSG NRW Urteil vom 08.03.1999 L 4 RJ 208/98, Revision eingelegt B 5 RJ 22/99, LSG Bremen, a.a.O.).
  • LSG Bremen, 16.12.1998 - L 3 V 3/98
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Es fehlt offensichtlich am Eingriffstatbestand, der sich aufgrund des aus Art. 20 Abs. 3 GG und § 31 SGB I folgenden Gesetzesvorbehalts bereits eindeutig aus dem Wortlaut ergeben muß (so auch LSG Bremen, Urt. v. 16.12.1998 - L 3 V 3/98).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 18 J 26/94

    Keine Entziehung von RV-Witwenrente an ein Mitglied der Colonia Dignidad" in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1999 - L 3 RJ 259/98
    Wie schon das LSG NRW im bestandskräftigem Urteil vom 30.01.1996 (L 18 J 26/94) ausgeführt hat, erlauben die §§ 2 Abs. 2, 17 Abs. 2 Nr. 1 SGB I bereits nicht die Konstruktion einer Nebenpflicht in dem vom BSG gemeinten Sinn.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1999 - L 3 B 2/99

    Rentenversicherung

    Mit Beschluss vom 29. April 1999 hat das Landessozialgericht NRW (L 3 RJ 259/98) den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung aus dem angefochtenen Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06. Oktober 1998 zurückgewiesen.
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